D
Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung
An das Abwasser werden vor der Vermischung mit anderem Abwasser keine zusätzlichen Anforderungen gestellt.
E
Anforderungen für den Ort des Anfalls
An das Abwasser werden für den Ort des Anfalls keine zusätzlichen Anforderungen gestellt.
F
Anforderungen für vorhandene Einleitungen
Für vorhandene Einleitungen von Abwasser aus Anlagen, die vor dem 1. August 2002 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gelten abweichend von Teil C folgende Anforderungen:
 Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe
 SaatenaufbereitungRaffination
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB)g/t1338
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)g/t55225
Phosphor, gesamtg/t1,57,5
Spezifische Abwassermengem/t0,51,5

Fallwasser oder anderes schwach belastetes Abwasser darf, soweit es nicht innerbetrieblich weiter verwendet werden kann, nur getrennt vom übrigen Abwasser eingeleitet werden, wenn im Rohabwasser für den CSB ein Wert von 75 mg/l in der qualifizierten Stichprobe oder der 2-​Stunden-Mischprobe unterschritten wird.
A
Anwendungsbereich
(1) Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten sowie von Fertiggerichten auf überwiegender Basis von Obst und Gemüse stammt.
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus der Herstellung von Babynahrung, Tees und Heilkräutererzeugnissen sowie aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.
B
Allgemeine Anforderungen
Es werden keine über § 3 hinausgehenden Anforderungen gestellt.
C
Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
(1) An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
 Qualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
 mg/l
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB)25
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)110
Ammoniumstickstoff (NH-N)10
Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N)18
Phosphor, gesamt2