Giftigkeit gegenüber Fischeiern G = 2, Giftigkeit gegenüber Daphnien G = 4 und Giftigkeit gegenüber Leuchtbakterien G = 4.
Durch Maßnahmen wie Nitrifikation in der biologischen Laborkläranlage oder pH-Wert-Konstanthaltung ist sicherzustellen, dass eine Überschreitung des G-Wertes nicht durch Ammoniak (NH) verursacht wird. Das Abwasser darf zum Einfahren der biologischen Laborkläranlage beliebig verdünnt werden. Bei Nährstoffmangel können Nährstoffe zudosiert werden. Während der Testphase darf kein Verdünnungswasser zugegeben werden.
- 2.
- Es wird ein DOC-Eliminationsgrad von 75 Prozent entsprechend dem Verfahren nach Anlage 1 Nummer 408 erreicht.
- 3.
- Das Abwasser weist vor der gemeinsamen biologischen Behandlung mit anderem Abwasser bereits eine CSB-Konzentration von weniger als 400 mg/l auf.
Anhang 24 Eisen-, Stahl- und Tempergießerei (Fundstelle: BGBl. I 2004, 1138 - 1140)
- A
- Anwendungsbereich
- 1.
- Schmelzbetrieb,
- 2.
- Gieß-, Kühl- und Ausleerbereich,
- 3.
- Putzerei,
- 4.
- Formherstellung und Sandaufbereitung,
- 5.
- Kernmacherei und
- 6.
- Systemreinigung. (2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.
- B
- Allgemeine Anforderungen
(2) Abwasser aus der Sandregenerierung darf nicht eingeleitet werden.
(3) Abwasser aus der Kernmacherei darf nur eingeleitet werden, wenn es mindestens den Anforderungen des Anhangs 1 Teil C für die Größenklasse 4 entspricht.
- C
- Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
| Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe | ||
| Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | g/t | 100 |
| Eisen | g/t | 5 |
| Kohlenwasserstoffe, gesamt | g/t | 5 |
| Phenolindex nach Destillation und Farbstoffextraktion | g/t | 2,5 |
| Cyanid, leicht freisetzbar | g/t | 0,5 |
| Giftigkeit gegenüber Fischeiern (G) | 2 | |