§ 1 BerufskrankheitenBerufskrankheiten sind die in der Anlage 1 bezeichneten Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch begründenden Tätigkeit erleiden.
Diskussion zu § 1 BKV
LX
26.07.2025 10:43
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