i.V.m. § 3 Abs. 2 bis 5). Sie kann darüber hinaus dann zugrunde gelegt werden, wenn wegen beschränkter Möglichkeiten der Bodenabfertigung eine Auswahl unter den interessierten Selbstabfertigern zu treffen ist (§ 7 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 bis 5).
(2) Die Verfahren nach dieser Auswahl-Richtlinie müssen sachgerecht, objektiv, transparent und nichtdiskriminierend durchgeführt werden.
(3) Der Nutzerausschuß und der Betriebsrat des jeweiligen Flugplatzunternehmens sind über den Auswahlentscheid zu unterrichten.
- 2.
- Verfahren
- 2.1
- Festlegung der Bodenabfertigungsdienste nach Art und Umfang
(2) Der Flugplatzunternehmer kann die Erbringung der einzelnen oder gebündelten Bodenabfertigungsdienste von einzelnen oder allen der folgenden Begrenzungen abhängig machen:
- a)
- Erbringung nur in bestimmten Flugplatzbereichen,
- b)
- Erbringung nur bei Nutzung bestimmter dafür ausgewiesener Abfertigungs- und Geräteabstellflächen,
- c)
- Erbringung einer vorgegebenen Abfertigungsart,
- d)
- Erbringung durch Selbstabfertiger und/oder Dienstleister.
(3) Der Flugplatzunternehmer unterrichtet den Nutzerausschuß und den Betriebsrat des Flugplatzunternehmens
über seine nach den Absätzen 1 und 2 getroffene Entscheidung, über die beabsichtigte Bekanntmachung, über die Grundzüge und wesentlichen Inhalte der Bewerbungsunterlage sowie über das von ihm vorgeschlagene Auswahlverfahren mit den maßgeblichen Auswahlkriterien.
- 2.2
- Teilnahmewettbewerb
- a)
- Name, Anschrift, Telefon-, Telegrafen-, Fernschreib- und Telefax-Nummer des Flugplatzunternehmers und gegebenenfalls des Dienstes, von dem zusätzliche Angaben erlangt werden können,
- b)
- Kurzbeschreibung der Bodenabfertigungsdienste mit den wesentlichen Begrenzungen,
- c)
- möglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit,
- d)
- angestrebte Vertragsdauer für die Abfertigungstätigkeit,
- e)
- gegebenenfalls Hinweis auf Anforderungskatalog, Pflichtenheft und technische Spezifikationen,
- f)
- Einsendefrist für Bewerbung zur Teilnahme am Auswahlverfahren, Zeitpunkt der Einleitung und geschätzter Zeitpunkt des Abschlusses des Auswahlverfahrens,
- g)
- Angaben darüber, wie das Auswahlverfahren festgelegt ist,
- h)
- Angaben darüber, welche Kriterien maßgeblich für die Auswahl sind,
- i)
- Zuschlagskriterien,
- j)
- sonstige Angaben, wie zum Beispiel Referenzen,
- k)
- Tag der Absendung der Bekanntmachung,
- l)
- Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen