Open user menu
§ 3 PostG - Anwendungsbereich
Stand 23.03.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 3 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.