§ 3 PostG - Anwendungsbereich
§ 3 Anwendungsbereich Dieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.
Diskussion zu § 3 PostG
LX
02.06.2025 04:30