§ 3 AnwendungsbereichDieses Gesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze und Rechtsverordnungen etwas anderes bestimmen.
Diskussion zu § 3 PostG
LX
02.06.2025 04:30
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