§ 9 TFG - Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile
§ 9 Hämatopoetische Stammzellen aus dem peripheren Blut und andere Blutbestandteile Die für die Separation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut und von anderen Blutbestandteilen erforderliche Vorbehandlung der spendenden Personen ist nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchzuführen. § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.