§ 13 InsVV - Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren Werden in einem Verfahren nach dem Neunten Teil der Insolvenzordnung die Unterlagen nach § 305 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Vergütung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 auf 1 120 Euro.
Diskussion zu § 13 InsVV
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20.06.2025 22:29