- 1.
von den ersten 35 000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent,
- 2.
von dem Mehrbetrag bis zu 70 000 Euro 26 Prozent,
- 3.
von dem Mehrbetrag bis zu 350 000 Euro 7,5 Prozent,
- 4.
von dem Mehrbetrag bis zu 700 000 Euro 3,3 Prozent,
- 5.
von dem Mehrbetrag bis zu 35 000 000 Euro 2,2 Prozent,
- 6.
von dem Mehrbetrag bis zu 70 000 000 Euro 1,1 Prozent,
- 7.
von dem Mehrbetrag bis zu 350 000 000 Euro 0,5 Prozent,
- 8.
von dem Mehrbetrag bis zu 700 000 000 Euro 0,4 Prozent,
- 9.
von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 Prozent.