§ 1 GWB - Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.