§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender VereinbarungenVereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
Diskussion zu § 1 GWB
LX
24.06.2025 04:51
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