Open user menu
§ 98 GWB - Auftraggeber
Stand 22.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 98 Auftraggeber
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.