D= Deplacement (t) bei Seewasser
h= Höhe von der Wasserlinie bis zum obersten Deckshaus (Unterkante)
B= Breite des Schiffes gemessen über die Außenspanten
A= Windangriffsfläche des Riggs (m)
= durchschnittlicher Durchmesser x Länge der Masten + Durchmesser x totale Länge des stehenden Guts (gilt nur für Segelschiffe)
A= Lateralfläche (seitliche Windangriffsfläche) des Traditionsschiffes über der Wasserlinie (m)
Ausrüstungsleitzahl ZStockloser AnkerSteg-Ankerketten
vonbisGewicht pro
Anker (kg)
Gesamtlänge
(m)
Durchmesser (mm)
dd
  0 50  100165  12  
 50 70  120192,512,5
 70 90  180220  14  12,5
 90110  240220  16  14  
110130  300247,517,516  
130150  360247,519  17,5
150175  420275  20,517,5
175205  480275  22  19  
205240  570302,524  20,5
240280  660302,526  22  
280320  780330  28  24  
320360  900357,530  26  
3604001 020357,532  28  
4004501 140385  34  30  
d = Kettendurchmesser in Gütegrad K 1 (Normalgüte)d = Kettendurchmesser in Gütegrad K 2 (höherfeste Güte)
10.3
Bei folgenden Ankern kann das nach der Tabelle ermittelte Ankergewicht reduziert werden:
AnkerbezeichnungReduzierung
Stockanker10 %
Patent – Anker25 %
Pflug (CQR) – Anker25 %
Die in den Regeln 10.1 und 10.2 genannten Steg-​Ankerketten können durch andere, hinsichtlich Masse und Mindestbruchkraft gleichwertige Ketten ersetzt werden. Traditionsschiffe bis 15 m können statt einer Kette eine Ankerleine mit der gleichen Bruchfestigkeit verwenden. Sie muss dann jedoch das 1,5-​fache der angegebenen Kettenlänge betragen und einen ausreichenden Kettenvorlauf besitzen.
10.4
Traditionsschiffe sind mit einer Schleppleine auszurüsten.
11.
RuderanlageTraditionsschiffe, die mit einer kraftbetriebenen Hauptruderanlage ausgerüstet sind, müssen über eine Hilfsruderanlage verfügen. Die Hilfsruderanlage muss stark genug und in der Lage sein, das Traditionsschiff bei einer für die Steuerfähigkeit ausreichenden Geschwindigkeit steuern zu können; sie muss im Notfall schnell in Betrieb gesetzt werden können. Bei Rudern mit Kraftantrieb muss die Ruderlage am Hauptruderstand angezeigt werden. Bei Traditionsschiffen mit einer mechanischen Hauptruderanlage müssen eine Notpinne und die zu ihrer Bedienung erforderlichen Steuertaljen vorgehalten werden.
12.
TakelageDas verwendete Material und die Materialstärken der Takelage (Masten, Spieren, stehendes und laufendes Gut) müssen anerkanntem Schiffbaustandard entsprechen. Wird die Takelage zu Umschlagzwecken genutzt, ist die maximal zulässige Tragfähigkeit zu ermitteln und zu berücksichtigen.