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§ 5 SVRV - Belegpflicht
Stand 31.07.2020
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§ 5 Belegpflicht
Alle Buchungen müssen belegt sein; bei Eröffnungs- und Abschlußbuchungen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Es ist sicherzustellen, daß eine nochmalige Verwendung von Belegen ausgeschlossen ist.