Open user menu
§ 5 GOT - Verbot von Doppelbewertungen
Stand 13.02.2020
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 5 Verbot von Doppelbewertungen
Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.