Open user menu
§ 4 PUDLV - Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften
Stand 05.04.2013
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 4 Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften
Zeitungen und Zeitschriften sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht zu befördern. § 2 Nr. 4 und 5 gilt entsprechend.