§ 3 SatzungDie Satzung der Aktiengesellschaft wird im Anhang zu diesem Gesetz festgestellt. Sie kann nach Maßgabe des Aktiengesetzes geändert werden.
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.