- 1.
den räumlichen Geltungsbereich des Plans,
- 2.
eine allgemeine Beurteilung der Anlagensicherheit im Geltungsbereich des Plans,
- 3.
ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Betriebsbereiche,
- 4.
ein Verzeichnis der Gruppen von Betriebsbereichen nach § 15,
- 5.
ein Verzeichnis der Betriebsbereiche, in denen sich durch besondere umgebungsbedingte Gefahrenquellen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen oder die Auswirkungen eines solchen Störfalls verschlimmern können,
- 6.
die Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung,
- 7.
die Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass,
- 8.
Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen Überwachungsbehörden.