§ 5 KBV - Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht
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§ 5 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der SteuerpflichtBei Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht wird die Steuer für den Entrichtungszeitraum, in den das Ende der Steuerpflicht fällt, auf null Euro festgesetzt, wenn der neu festzusetzende Betrag weniger als 5 Euro betragen würde. Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug und denselben Steuerschuldner die Steuer in geänderter Höhe neu festgesetzt wird.
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