§ 5 MitgliederDie ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.
Diskussion zu § 5 PUAG
LX
16.08.2025 04:02
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.