§ 10 WahlberechtigungWahlberechtigt sind alle Werkstattbeschäftigten, soweit sie keine Arbeitnehmer sind.
Diskussion zu § 10 WMVO
LX
21.06.2025 19:23
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.