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§ 7f AltZertG - Prüfkompetenz
Stand 25.06.2021
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§ 7f Prüfkompetenz
Die Zertifizierungsstelle kann anlassunabhängig prüfen, ob der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder eines Basisrentenvertrags seine Pflichten nach § 7 erfüllt hat.