§ 1 UKlaG - Unterlassungs- und Widerrufsanspruch
bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch
bei Allgemeinen GeschäftsbedingungenWer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.
Diskussion zu § 1 UKlaG
LX
04.07.2025 21:09
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