§ 1a UKlaG - Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
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§ 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei ZahlungsverzugWer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Diskussion zu § 1a UKlaG
LX
16.07.2025 00:12
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