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§ 2b UKlaG - Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
Stand 13.10.2023
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§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.