§ 2b UKlaG - Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.