- 1.
diejenigen Websites und mobilen Anwendungen sowie Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, auf die sich der Geltungsbereich der Verordnung bezieht,
- 2.
die technischen Standards, die öffentliche Stellen des Bundes bei der barrierefreien Gestaltung anzuwenden haben, und den Zeitpunkt, ab dem diese Standards anzuwenden sind,
- 3.
die Bereiche und Arten amtlicher Informationen, die barrierefrei zu gestalten sind,
- 4.
die konkreten Anforderungen der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- 5.
die konkreten Anforderungen der Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit und
- 6.
die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens nach § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1.