§ 2 VStGB - Anwendung des allgemeinen Rechts
§ 2 Anwendung des allgemeinen Rechts Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen trifft.