- 1.
im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe des § 19 Absatz 4 Satz 1 und 2,
- 2.
im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Abwicklungsbehörde nach Maßgabe des § 21a Absatz 1 Satz 1 und 3,
- 3.
im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und im Benehmen mit der Abwicklungsbehörde nach Maßgabe des § 21a Absatz 2 Satz 1 und
- 4.
nach Maßgabe des § 152i Absatz 1.