§ 1 AnwendungsbereichFür die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.
Diskussion zu § 1 PatV
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14.07.2025 21:48
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