- 1.
laufende Nummer der Eintragung,
- 2.
Datum des Eingangs,
- 3.
Waffentyp,
- 4.
Name, Firma oder Marke, die auf der Waffe angebracht sind,
- 5.
Herstellungsnummer,
- 6.
Name und Anschrift des Überlassers,
- 7.
Datum des Abgangs oder der Kenntnis des Verlustes,
- 8.
Name und Anschrift des Empfängers oder Art des Verlustes,
- 9.
sofern die Schusswaffe nicht einem Erwerber nach § 21 Absatz 1 des Waffengesetzes überlassen wird, die Bezeichnung der Erwerbsberechtigung unter Angabe der ausstellenden Behörde und des Ausstellungsdatums, und
- 10.
sofern die Schusswaffe einem Erwerber nach § 34 Absatz 5 Satz 1 des Waffengesetzes überlassen oder an ihn versandt wird, Bezeichnung und Datum der Bestätigung der Anzeige durch das Bundesverwaltungsamt.