§ 1 WoFlV - Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.