- 1.
Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
- 2.
Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
- 3.
fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,
- 4.
freiliegenden Installationen,
- 5.
Einbaumöbeln und
- 6.
nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.