- 1.
Zeitpunkt und Umstände der Besitzerlangung;
- 2.
eine Objektbeschreibung einschließlich der Nutzungsart und der bekannten Drittrechte;
- 3.
alle der Beschlagnahme unterfallenden Mobilien, insbesondere das Zubehör;
- 4.
alle der Beschlagnahme unterfallenden Forderungen und Rechte, insbesondere Miet- und Pachtforderungen, mit dem Eigentum verbundene Rechte auf wiederkehrende Leistungen sowie Forderungen gegen Versicherungen unter Beachtung von Beitragsrückständen;
- 5.
die öffentlichen Lasten des Grundstücks unter Angabe der laufenden Beträge;
- 6.
die Räume, die dem Schuldner für seinen Hausstand belassen werden;
- 7.
die voraussichtlichen Ausgaben der Verwaltung, insbesondere aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen;
- 8.
die voraussichtlichen Einnahmen und die Höhe des für die Verwaltung erforderlichen Kostenvorschusses;
- 9.
alle sonstigen für die Verwaltung wesentlichen Verhältnisse.