- 1.
bei Erwachsenen, bei denen der Regelbedarf für eine alleinstehende Person anerkannt wird, 186 Euro,
- 2.
bei Erwachsenen, die mit einem Partner zusammenleben, 167 Euro,
- 3.
bei jungen Erwachsenen, die das 18. Lebensjahr vollendet, aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 149 Euro,
- 4.
bei Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren 178 Euro,
- 5.
bei Kindern von sechs bis unter 14 Jahren 131 Euro und
- 6.
bei Kindern von null bis unter 6 Jahren 98 Euro.