- 3.
- Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung,
- 4.
- Träger der Leistung,
- 5.
- Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung,
- 6.
- Dauer des Leistungsbezugs in Monaten,
- 7.
- gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel,
- 8.
- Bezug eines Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) nach § 76g des Sechsten Buches.
§ 128c Art und Höhe der Bedarfe Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 2 sind
- 1.
- Regelbedarfsstufe, gezahlter Regelsatz in den Regelbedarfsstufen und abweichende Regelsatzfestsetzung,
- 2.
- Mehrbedarfe nach Art und Höhe,
- 3.
- einmalige Bedarfe nach Art und Höhe,
- 4.
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, getrennt nach
- a)
- Beiträgen für eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
- b)
- Beiträgen für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
- c)
- Beiträgen, die auf Grund des Zusatzbeitragssatzes nach dem Fünften Buch gezahlt werden,
- d)
- Beiträgen für eine private Krankenversicherung,
- e)
- Beiträgen für eine soziale Pflegeversicherung,
- f)
- Beiträgen für eine private Pflegeversicherung,
- 5.
- Beiträge für die Vorsorge, getrennt nach
- a)
- Beiträgen für die Altersvorsorge,
- b)
- Aufwendungen für Sterbegeldversicherungen,
- 6.
- Bedarfe für Bildung und Teilhabe, getrennt nach
- a)
- Schulausflügen,
- b)
- mehrtägigen Klassenfahrten,
- c)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- d)
- Schulbeförderung,
- e)
- Lernförderung,
- f)
- Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
- 7.
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, getrennt nach Leistungsberechtigten,
- a)
- die in einer Wohnung
- aa)
- allein leben,
- bb)
- mit einem Ehegatten oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben,
- cc)
- mit Verwandten ersten und zweiten Grades zusammenleben,
- dd)
- in einer Wohngemeinschaft leben,
- b)
- die in einer stationären Einrichtung oder in einem persönlichen Wohnraum und zusätzlichen Räumlichkeiten
- aa)
- allein leben,
- bb)
- mit einer oder mehreren Personen zusammenleben,
- 8.
- Brutto- und Nettobedarf,
- 9.
- Darlehen getrennt nach
- a)
- Darlehen nach § 37 Absatz 1 und