§ 67 DesignG - Einreichung der internationalen Anmeldung
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§ 67 Einreichung der internationalen AnmeldungDie internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.