§ 67 DesignG - Einreichung der internationalen Anmeldung
§ 67 Einreichung der internationalen Anmeldung Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.