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§ 10 OlympSchG - Inkrafttreten
Stand 04.04.2014
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§ 10 Inkrafttreten
§ 9 Abs. 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.