Abschnitt 6. Schlussvorschriften

§ 24 Übergangsvorschrift Die Vergütung und die Entschädigung sind nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Berechtigte vor diesem Zeitpunkt herangezogen worden ist. Dies gilt auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.
§ 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes Das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1753), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Februar 2002 (BGBl. I S. 981), und das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1756), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 5 des Gesetzes vom 22. Februar 2002 (BGBl. I S. 981), sowie Verweisungen auf diese Gesetze sind weiter anzuwenden, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem 1. Juli 2004 erteilt oder der Berechtigte vor diesem Zeitpunkt herangezogen worden ist. Satz 1 gilt für Heranziehungen vor dem 1. Juli 2004 auch dann, wenn der Berechtigte in derselben Rechtssache auch nach dem 1. Juli 2004 herangezogen worden ist.
Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) (Fundstelle: BGBl. I 2020, 3241 - 3244)




Nr.SachgebietsbezeichnungStundensatz
(Euro)
  1Abfallstoffe einschließlich Altfahrzeuge und -geräte115
  2Akustik, Lärmschutz95
  3Altlasten und Bodenschutz85
  4Bauwesen – soweit nicht Sachgebiet 14 – einschließlich technische Gebäudeausrüstung
4.1Planung105
4.2handwerklich-technische Ausführung95
4.3Schadensfeststellung und -ursachenermittlung105
4.4Bauprodukte105
4.5Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen105
4.6Geotechnik, Erd- und Grundbau100
  5Berufskunde, Tätigkeitsanalyse und Expositionsermittlung105
  6Betriebswirtschaft
6.1Unternehmensbewertung, Betriebsunterbrechungs- und -verlagerungsschäden135
6.2Besteuerung110
6.3Rechnungswesen105
6.4Honorarabrechnungen von Steuerberatern105
  7Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien115
  8Brandursachenermittlung110
  9Briefmarken, Medaillen und Münzen95
 10Einbauküchen90
 11Elektronik, Elektro- und Informationstechnologie
11.1Elektronik (insbesondere Mess-, Steuerungs- und Regelungselektronik)120
11.2Elektrotechnische Anlagen und Geräte115
11.3Kommunikations- und Informationstechnik115
11.4Informatik125
11.5Datenermittlung und -aufbereitung125
 12Emissionen und Immissionen95
 13Fahrzeugbau100
 14Garten- und Landschaftsbau einschließlich Sportanlagenbau90
 15Gesundheitshandwerke85
 16Grafisches Gewerbe115
 17Handschriften- und Dokumentenuntersuchung105
 18Hausrat110
 19Honorarabrechnungen von Architekten, Ingenieuren und Stadtplanern145
 20Kältetechnik120
 21Kraftfahrzeuge
21.1Kraftfahrzeugschäden und -bewertung120
21.2Kfz-Elektronik95
 22Kunst und Antiquitäten85
 23Lebensmittelchemie und -technologie135
 24Maschinen und Anlagen
24.1Photovoltaikanlagen110
24.2Windkraftanlagen120
24.3Solarthermieanlagen110
24.4Maschinen und Anlagen im Übrigen130
 25Medizintechnik und Medizinprodukte105
 26Mieten und Pachten115
 27Möbel und Inneneinrichtung90
 28Musikinstrumente80
 29Schiffe und Wassersportfahrzeuge95
 30Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren85
 31Schweiß- und Fügetechnik95
 32Spedition, Transport, Lagerwirtschaft und Ladungssicherung90
 33Sprengtechnik90
 34Textilien, Leder und Pelze70
 35Tiere – Bewertung, Haltung, Tierschutz und Zucht85
 36Ursachenermittlung und Rekonstruktion von Unfällen
36.1bei Luftfahrzeugen100
36.2bei sonstigen Fahrzeugen155
36.3bei Arbeitsunfällen125
36.4im Freizeit- und Sportbereich95
 37Verkehrsregelungs- und Verkehrsüberwachungstechnik135
 38Vermessungs- und Katasterwesen
38.1Vermessungstechnik80
 38.2Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen100
 39Waffen und Munition85