§ 2 Form der Einreichung (1) Die Anmeldung der Topografie ist beim Deutschen Patent- und Markenamt schriftlich einzureichen. (2) Die Anmeldung zur Eintragung des Schutzes der Topografie muss unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.