gen ist, auch der Name und Wohnsitz des benannten vertretungsberechtigten Gesellschafters,
16.
wenn ein Vertreter bestellt ist, der Name und Sitz des Vertreters,
17.
die Anschrift mit einer Angabe zum Empfänger,
18.
das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen unter Angabe der Leitklasse und der weiteren Klassen in gruppierter Form,
19.
der Tag der Eintragung in das Register,
20.
der Tag der Veröffentlichung der Eintragung,
20a.
der Beginn und das Ende der Benutzungsschonfrist nach den §§ 26 und 43 Absatz 1 des Markengesetzes,
21.
wenn nach Ablauf der Widerspruchsfrist kein Widerspruch gegen die Eintragung der Marke erhoben worden ist, eine entsprechende Angabe,
22.
wenn Widerspruch erhoben worden ist,
a)
eine entsprechende Angabe,
b)
Angaben zum Widerspruchszeichen, auf das der Widerspruch gestützt wird,
c)
der Status des Widerspruchs,
d)
der Tag des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens,
e)
bei vollständiger Löschung der Marke eine entsprechende Angabe,
f)
bei teilweiser Löschung der Marke die Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Löschung bezieht,
23.
die Verlängerung der Schutzdauer,
24.
wenn ein Dritter Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke gestellt oder Klage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke erhoben hat,
a)
im Fall eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes eine
entsprechende Angabe,
b)
im Fall einer Klage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke der Tag der Erhebung,
c)
im Fall eines Antrags auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit nach den §§ 49 bis 51 des Markengesetzes der Abschluss des Verfalls-​ oder Nichtigkeitsverfahrens,
d)
im Fall einer Klage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit einer eingetragenen Marke das Ergebnis des Verfahrens mit dem Datum der Rechtskraft,
e)
bei vollständiger Verfalls-​ oder Nichtigkeitserklärung und Löschung der Marke eine entsprechende Angabe unter Bezeichnung des Verfalls-​ oder Nichtigkeitsgrundes,
f)
bei teilweiser Verfalls-​ oder Nichtigkeitserklärung und Löschung der Marke eine entsprechende Angabe unter Bezeichnung des Verfalls-​ oder Nichtigkeitsgrundes und der Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Löschung bezieht,
25.
wenn ein Nichtigkeitsverfahren von Amts wegen eingeleitet wird,
a)
bei vollständiger Nichtigkeitserklärung und Löschung der Marke eine entsprechende Angabe unter Bezeichnung des Nichtigkeitsgrundes,
b)
bei teilweiser Nichtigkeitserklärung und Löschung der Marke eine entsprechende Angabe unter Bezeichnung des Nichtigkeitsgrundes und die Waren und Dienstleistungen, auf die sich die Löschung bezieht,
26.
bei vollständiger oder teilweiser Löschung der Marke auf Grund einer entsprechenden Erklärung des Inhabers der Marke, wie insbesondere eines Antrags auf teilweise Verlängerung der Schutzdauer oder einem Teilverzicht, die entsprechende Angabe unter Bezeichnung des Löschungsgrundes