- 1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
- 2.
das Datum des Eingangs der Anmeldung,
- 3.
Angaben über die Marke,
- 4.
Angaben zu einer vom Anmelder beanspruchten ausländischen Priorität (§ 34 des Markengesetzes), Ausstellungspriorität (§ 35 des Markengesetzes) oder zu einem nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2015/2424 (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 21) geändert worden ist, in Anspruch genommenen Zeitrang,
- 5.
den Namen, gegebenenfalls die Rechtsform, den Wohnsitz oder Sitz des Anmelders,
- 6.
wenn ein Vertreter bestellt ist, den Namen und Sitz des Vertreters,
- 7.
die Anschrift mit einer Angabe zum Empfänger sowie
- 8.
die Leitklasse und gegebenenfalls weitere Klassen des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen.