§ 42b MarkenV - Änderung oder Löschung einer Lizenz
§ 42b Änderung oder Löschung einer Lizenz Der Antrag auf Änderung oder Löschung einer nach § 30 Absatz 6 des Markengesetzes eingetragenen Lizenz muss die Registernummer der Marke und die Bezeichnung der Lizenz, die geändert oder gelöscht werden soll, enthalten.