Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke, Hologrammmarke (§ 12) oder
7.
sonstige Marke (§ 12a)
in das Register eingetragen werden soll.
Diskussion zu § 6 MarkenV
LX
15.07.2025 02:45
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