- 1.
Verkehrsleistungen auch die mit ihnen verbundenen Nebenleistungen, insbesondere der Betrieb von Umschlaganlagen, Speditionsleistungen im Sinne des § 453 des Handelsgesetzbuchs und Leistungen der Lagerei im Sinne des § 467 des Handelsgesetzbuchs, soweit sie dem Verkehr dienen,
- 2.
Verkehrsmittel auch die Ausrüstung einschließlich der Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.
Verkehrsanlagen auch Umschlag- und Speditionsanlagen sowie Anlagen von Unternehmen der Lagerei, soweit sie dem Verkehr dienen,
- 4.
Verkehrsinfrastruktur auch die für den Betrieb der Verkehrswege notwendigen Einrichtungen.