§ 18a AufenthG - Fachkräfte mit Berufsausbildung
§ 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.
Diskussion zu § 18a AufenthG
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21.06.2025 10:51