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§ 18a AufenthG - Fachkräfte mit Berufsausbildung
Stand 17.11.2023
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§ 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung
Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.