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§ 2a HRegGebV - Recht der Europäischen Union
Stand 24.07.2017
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§ 2a Recht der Europäischen Union
Umwandlungen und Verschmelzungen nach dem Recht der Europäischen Union stehen hinsichtlich der Gebühren den Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz gleich.