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§ 32 AufenthV - Zustimmung der obersten Landesbehörde
Stand 14.07.2021
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§ 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde
Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.