§ 7a UIG - Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit
§ 7a Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit § 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.
Diskussion zu § 7a UIG
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27.06.2025 06:53