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§ 7a UIG - Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit
Stand 25.03.2021
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§ 7a Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit
§ 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.