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§ 89 BBiG - Bundesinstitut für Berufsbildung
Stand 13.04.2021
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§ 89 Bundesinstitut für Berufsbildung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.