§ 13 FPersV - Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.