§ 13 FPersV - Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister
§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.
Diskussion zu § 13 FPersV
LX
01.08.2025 11:58