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§ 11 BEGTPG - Amtsblatt
Stand 30.11.2021
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§ 11 Amtsblatt
Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur wird elektronisch veröffentlicht. Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur dauerhaft und kostenfrei zugänglich gemacht.