§ 11 AmtsblattDas Amtsblatt der Bundesnetzagentur wird elektronisch veröffentlicht. Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur dauerhaft und kostenfrei zugänglich gemacht.
Diskussion zu § 11 BEGTPG
LX
24.07.2025 12:38
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