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§ 35g EnWG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 03.05.2022
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§ 35g Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie treten am 1. April 2025 außer Kraft.